Was sind eigentlich Gewürze

Der Begriff Gewürze umfasst Pflanzen oder Pflanzenteile (Blätter, Blüten, Rinde, Wurzeln, Früchte, Saft), die frisch, getrocknet oder bearbeitet vorkommen und die wegen ihres natürlichen Gehaltes an Geschmacks- und Geruchsstoffen als würzende oder geschmacksgebende Zutaten bei der Zubereitung von Speisen und Getränken aller Art eingesetzt werden.

 

Sämtliche sonstigen Stoffe, die der Geschmacksverbesserung dienen oder die Bekömmlichkeit verbessern, werden als „Würzmittel“ bezeichnet.

Gewürze haben zudem nicht nur geschmacklichen Nutzen, sondern werden traditionell auch zur Haltbarmachung von Lebensmitteln und Getränken verwendet. Ferner vertreibt ihr Duft auch Vorratsschädlinge. Gewürzpflanzen zählen zu den Nutzpflanzen, insbesondere besteht häufig eine Querverbindung zu den Heilpflanzen.

Gewürze

 

„Als Gewürzpflanzen werden solche Pflanzen bezeichnet, deren Organe in frischer, getrockneter oder konservierter Form aufgrund ihres Gehalts an geschmacks- und geruchsverbessernden Stoffen als Zutaten zu Nahrungs- und Genußmitteln eingesetzt werden. Die meisten Gewürzpflanzen sind Arzneipflanzen aus den Indikationsgruppen Stomachika und Karminativa. Sie regen durch reflektorische Wirkungen und durch direkten Einfluß auf die Verdauungsorgane den Appetit an, fördern die Verdauungsprozesse und beugen Verdauungsstörungen, z. B. Koliken, vor.

Gewürze

Die pflanzlichen Gewürze werden meist zerstoßen, gerebelt oder gemahlen verwendet, sofern sie nicht als Essenz oder Extrakt vorliegen. Um die aromatisierende Wirkung besser kontrollieren zu können, können bei längeren Garverfahren wie Dünsten oder Schmoren die Gewürze in eine Gewürzkugel, ähnlich einem Tee-Ei, gefüllt werden und so leicht wieder ohne Rückstände entnommen werden. Die Lebensmitteltechnologie benötigt immer mehr bearbeitete Gewürze und bevorzugt Gewürzpräparationen, welche nur noch aus ätherischen Ölen bestehen.

 

Die Definition als Gewürze

 

Als Gewürz gelten definitionsgemäß nur Pflanzenteile

  • Blätter (getrocknete Kräuter, Lorbeerblätter, Kaffirlimettenblätter)
  • Knospen, Blüten oder Blütenteile (Safran, Gewürznelken, Kapern)
  • Rinden (Zimt)
  • Pflanzenwurzeln, Rhizome, Zwiebeln (Ingwer, Kurkuma, Meerrettich, Wasabi, Küchenzwiebel, Knoblauch)
  • Früchte oder Samen (Muskatnuss, Pfeffer, Paprika, Wacholderbeeren, Vanille, Kümmel, Anis)

Bei einigen Pflanzen, wie Kümmel, Zimt und Muskatnuss können mehrere Bestandteile der Pflanze verwendet werden.

Nach der Definition der Gewürze als „getrocknete Pflanzenteile“ sind keine „Gewürze“

Gewürzzubereitungen wie Senf, Currypulver, Chutney, Sojasauce synthetische Aromen wie Vanillin.

Stoffe mineralischer Herkunft, wie Kochsalz flüssige oder nicht allein durch Trocknung hergestellte Würzmittel (Zucker, Wein, Essig, Kokosmilch, Lakritze) wässerige, saure, ölige oder alkoholische Auszüge der Aromen von Pflanzen (Rosenwasser, Mandelöl, Nelkenöl, Vanilleöl und Knoblauchöl)

 

 Gewürze

 

 

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